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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9118
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 4 VBVG, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 1901 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Betreuer: Prüfung des Inhalts der Ausbildung bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung wegen nutzbarer Fachkenntnisse

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sonstige Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG ; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuervergütung: Entscheidung über eine erhöhte Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 1
    Zur Frage, ob eine Ausbildung zur Physiotherapeutin / Krankenpflegerin den erhöhten Stundensatz von 33,50 Euro rechtfertigt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 707
  • MDR 2018, 702
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 956
  • Rpfleger 2018, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015, XII ZB 123/14, FamRZ 2015, 1794).

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss der Tatrichter deshalb eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

    Diese weicht nicht nur im zeitlichen Umfang, sondern auch hinsichtlich der Inhalte der Ausbildung und der Prüfung von der im Jahr 1994 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten ab (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17

    Zur Frage, ob die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse einer

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.05.2014 - XII ZB 98/14

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 3 mwN).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG (in der bis zum 26.07.2019 gültigen Fassung) die Bewilligung einer erhöhten Vergütung rechtfertigen, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters ( BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZB 559/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1104; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ), wobei eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vorzunehmen ist, insbesondere der Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit festzustellen und in die Würdigung einzuziehen sind ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    "Nutzbare" Kenntnisse für eine Betreuung, die gemäß § 1901 BGB eine rechtliche Betreuung ist, sind regelmäßig u.a Rechtskenntnisse ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ); wobei aber z.B. ein Studium zum Diplomjuristen der DDR an der juristischen Hochschule Potsdam (Abschluss 1989) keine für eine Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse vermittelt hat ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    Gleiches gilt wohl auch für die Ausbildung zur Krankengymnastin bzw. zur Physiotherapeutin ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht zugleich Gelegenheit zur Prüfung, ob die von ihm zugrunde gelegte Ausbildungsordnung einschlägig ist (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 4 und vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8903
BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17 (https://dejure.org/2018,8903)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2018 - XII ZB 540/17 (https://dejure.org/2018,8903)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2018 - XII ZB 540/17 (https://dejure.org/2018,8903)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien Willensbildung des Betroffenen hinsichtlich der Schlussfolgerung der Unfähigkeit des Betroffenen zur freien Willensbildung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freie Willensbildung, Unfähigkeit zur Bildung eines freien Willens, Beeinträchtigung der Willensbildung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Kontrollbetreuung gegen den Willen des Betroffenen bei erheblicher Beeinträchtigung der freien Willensbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1896 Abs. 3
    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien Willensbildung des Betroffenen hinsichtlich der Schlussfolgerung der Unfähigkeit des Betroffenen zur freien Willensbildung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfähigkeit zur freien Willensbildung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Feststellung der freien Willensbildung des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung des Bedürfnisses nach einer Kontrollbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 642
  • MDR 2018, 598
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 848
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341 und vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).

    Damit steht nicht fest, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 455/15

    Betreuungsverfahren: Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ausschluss

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341 und vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).

    Damit steht nicht fest, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Soweit die Rechtsbeschwerde höhere rechtliche Hürden für die Errichtung einer Kontrollbetreuung behauptet, ist das unzutreffend und verkennt, dass es nicht (mehr) um eine Widerrufsermächtigung geht (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) wie die vorliegende kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Dabei hat es sich auf die Aussage im - vom Amtsgericht dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen in Abschrift übersandten und daher entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ohne weiteres verwertbaren (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - juris Rn. 12) - Gutachten gestützt, dass die "freie Willensbildung (...) als erheblich eingeschränkt anzusehen" sei.
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 552/17

    Betreuungssache: Betreuungsverlängerung gegen den Willen des Betroffenen bei

    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018, XII ZB 540/17, FamRZ 2018, 848 und vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341).

    Allein damit steht noch nicht fest, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich der Ablehnung der Betreuung nicht mehr in der Lage ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13).

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17, FamRZ 2018, 848).

    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) wie die vorliegende kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Für die mithin notwendige Feststellung, dass es dem Betroffenen an einem freien Willen fehlt, ist nicht ausreichend, wenn der Betroffene - wie in der Beschwerdeentscheidung ausgeführt - "in seiner freien Willensbildung erheblich beeinträchtigt" ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 und vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 277/22

    Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen eines Volljährigen

    Das sachverständig beratene Gericht hat hierfür festzustellen, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch zu einer freien Willensbestimmung fähig ist (Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 6 mwN und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 6).

    Damit ist indes nicht widerspruchsfrei festgestellt, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 mwN; vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 mwN; vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

    Dies gilt auch, soweit - wie hier mit Beschluss vom 01.07.2020 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (vgl. BGH NJW-RR 2016, 579 [Rn. 9]; NJW-RR 2016, 385 [Rn 12]; NJW-RR 2018, 642 [Rn. 6]; NJW-RR 2019, 1027 [Rn. 15]).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8824
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17 (https://dejure.org/2018,8824)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 547/17 (https://dejure.org/2018,8824)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 (https://dejure.org/2018,8824)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 1908 b Abs. 3 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 293 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1908 b BGB, § 1897 BGB, § 1908 b Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 4 BGB, § 1899 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift

  • rabüro.de

    Zur Auswahl des Betreuers bei Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung

  • Bt-Recht

    Auswahl des Betreuers, Betreurauswahl, Erweiterung des Aufgabenkreises

  • rewis.io

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erweiterung des Aufgabenkreises und die Betreuerauswahl

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuerauswahl bei Erweiterung des Aufgabenkreises

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 706
  • MDR 2018, 597
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 850
  • Rpfleger 2018, 451
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17

    Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17
    Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung richtet sich die Auswahl des hierfür zu bestellenden Betreuers nicht nach § 1908b BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. Februar 2018, XII ZB 507/17, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wie der Senat im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Betreuung bereits mehrfach entschieden hat, ist die Frage der Auswahl des Betreuers dann nicht am Maßstab des § 1908 b BGB zu beantworten, sondern in Anwendung des § 1897 BGB (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17
    c) Die Entscheidung des Beschwerdegerichts beruht auf diesem Rechtsfehler, denn das Beschwerdegericht hätte dem Betreuervorschlag des Betroffenen gemäß § 1897 Abs. 4 BGB entsprechen müssen, wenn es seinem Wohl nicht zuwiderläuft (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Allerdings richtet sich die Bestimmung der Person des Betreuers im Verfahren auf Betreuerbestellung - ebenso wie bei den Entscheidungen über die Erweiterung und die Verlängerung der Betreuung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850 Rn. 9 mwN) - nicht nach § 1908 b BGB.
  • BGH, 17.10.2018 - XII ZB 313/18

    Verfahren auf Aufhebung der Betreuung: Erneute Betreuerauswahl bei

    Zwar hat der Senat entschieden, dass es sich bei einer Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung ebenso wie bei einer Entscheidung über die Erweiterung einer bereits bestehenden Betreuung jeweils um eine Einheitsentscheidung handelt, bei der sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der Vorschrift des § 1897 BGB richtet (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850 Rn. 11).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18

    Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des

    aa) Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung richtet sich die Auswahl des hierfür zu bestellenden Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8902
BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17 (https://dejure.org/2018,8902)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2018 - XII ZB 535/17 (https://dejure.org/2018,8902)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2018 - XII ZB 535/17 (https://dejure.org/2018,8902)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 564 ZPO, § 81 Abs. 1 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 84 FamFG, § 307 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Führen eines Rechtsmittels zur teilweisen Aufhebung der Betreuung hinsichtlich Erfolglosigkeit

  • Bt-Recht

    Rechtsmittel, Erfolglosigkeit, Aufhebung der Betreuung

  • rewis.io

    Kostenentscheidung im Betreuungsverfahren: Erfolglosigkeit des Rechtsmittels bei teilweiser Aufhebung der Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamFG § 84

  • rechtsportal.de

    FamFG § 81 Abs. 1 S. 1-2; FamFG § 84
    Führen eines Rechtsmittels zur teilweisen Aufhebung der Betreuung hinsichtlich Erfolglosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 709
  • MDR 2018, 1272
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 942
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17
    Ist die Kostenentscheidung solchermaßen in das Ermessen des Tatrichters gestellt, kann die Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 251/16 - FamRZ 2017, 50 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17
    Der Senat befindet auf der Grundlage einer eigenen Ermessensausübung abschließend über die Kosten (vgl. Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 74 Rn. 69 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. März 2017 - XII ZB 2/16 - FamRZ 2017, 816 Rn. 27), weil auch insoweit keine weiteren Feststellungen zu treffen sind.
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17

    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17
    Vielmehr hat der Senat der Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen die erste Beschwerdeentscheidung stattgegeben, weil das Landgericht die Betroffene verfahrensordnungswidrig weder angehört noch ihr einen Verfahrenspfleger bestellt hatte (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2009 - 10 WF 208/09

    Regelung der elterlichen Sorge: Einstweilige Anordnung im Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17
    Denn die Rechtsmittel der Betroffenen haben zur Aufhebung der Betreuung für den Bereich der Vermögenssorge und des darauf bezogenen Einwilligungsvorbehalts geführt und waren daher nicht erfolglos im Sinne des § 84 FamFG (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2010, 662, 664; BeckOK FamFG/Nickel [Stand: 1. Januar 2018] § 84 Rn. 3; Fröschle in Fröschle Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren § 84 FamFG Rn. 2; Horndasch/Viefhues/Götsche FamFG 3. Aufl. § 84 Rn. 14 ff.; MünchKommFamFG/Schindler 2. Aufl. § 84 Rn. 18; Prütting/Helms/Feskorn FamFG 4. Aufl. § 84 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Keske FamFG 5. Aufl. § 84 Rn. 1).
  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 131/20

    Zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung

    Da keine weiteren Tatsachenfeststellungen zu treffen sind, ist dem Senat vorliegend eine eigene Ermessensausübung möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 535/17 - FamRZ 2018, 942 Rn. 8 mwN).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2018 - 20 W 80/16

    Amtslöschungsverfahren nach §§ 395, 393 FamFG. Zur Abgrenzung von Handelsrecht

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG, da im Hinblick auf den Teilerfolg der Beschwerde § 84 FamFG, wonach das Gericht die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen soll, der es eingelegt hat, nicht einschlägig ist (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2018, Az. XII ZB 535/17, zitiert nach beck-online).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen

    Ist das Rechtsmittel teilweise begründet, findet § 84 FamFG keine Anwendung, sondern richtet sich die Kostenentscheidung insgesamt allein nach § 81 FamFG (vgl. BGH NJW-RR 2018, 709, juris Rn. 3; BeckOK-FamFG/Weber, 2023, § 84 FamFG Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO, 2023, § 84 FamFG Rn. 3).

    Zulässig ist es aber ebenfalls, gänzlich von einer Erhebung der Gerichtskosten abzusehen (vgl. BGH NJW-RR 2018, 709).

  • OLG Schleswig, 17.12.2021 - 2 Wx 30/21

    Anspruch des Ehemannes auf Korrektur des Todeszeitpunkts seiner Ehefrau im

    § 84 FamFG, der die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels betrifft, findet keine Anwendung, wenn ein Rechtsmittel - wie hier - zumindest teilweise Erfolg hat (BGH, NJW-RR 2018, 709 [710], Rn. 5; Weber, in: Keidel, a. a. O., § 84 Rn. 16; jeweils m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 10 UF 90/21

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind; Beschwerde gegen den

    Ist das Rechtsmittel nur teilweise erfolglos im Sinne von § 84 FamFG, richtet sich die Kostenentscheidung nach § 81 FamFG (BGH, Beschluss vom 07.03.2018 - XII ZB 535/17, FGPrax 2018, 173, beck-online Rn. 5; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 10.12.2009 - 10 WF 208/09, BeckRS 2010, 296).
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